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Kroneneinkürzungen nur im Ausnahmefall.


Der Intensität des Eingriffes nach folgt auf die Kronenauslichtung eine Kroneneinkürzung. Diese soll der Definition entsprechend nur veranlasst werden, wenn die Bruch- oder Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. In diesem Stadium ist zusammen mit dem Eigentümer abzuwägen, ob der Baum zu erhalten ist, da es sich bei dieser Maßnahme um einen drastischen Eingriff handeln kann, der aber nicht von vornherein abgelehnt werden darf.

Es gibt zahlreiche Fälle, in denen alte Bäume nur zu erhalten waren, indem eine Kronenreduzierung durchgeführt wurde. Auch übertriebene Vorsichtsmaßnahmen sind nicht notwendig. Wurde bei dem Baum von vornherein darauf geachtet, ein stabiles Kronengerüst aufzubauen, so kann anstelle einer Kronenreduzierung zunächst eine starke Kronenauslichtung durchgeführt werden.

Wird eine Kronenreduzierung nachfolgend auf eine Kronenauslichtung durchgeführt, so kann die Krone in ihrem gesamten Habitus allmählich verkleinert werden. Bei regelmäßigen Eingriffen können Bäume unter bestimmten Umständen auch auf diese Art noch lange erhalten werden, wobei dann aber insbesondere auf die Erhaltung einer artgerechten Krone zu achten ist.

Kroneneinkürzungen sollten nur aus entsprechenden Gründen (Wiederherstellung der Verkehrssicherheit) vorgenommen werden. Sie sind in der Regel Maßnahmen, die nur beim Altbaum oder Schadbaum durchgeführt werden.

Den Definitionen der ZTV-Baumpflege entsprechend dürfen erst ab diesem Stadium Grob-Äste (mit Durchmesser über 5 cm) oder Starkäste (über 10 cm) entfernt werden.
   
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